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Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, allgemeine und nutzergebundene Informationen zurückzusetzen, ohne die Teilnehmenden eines Kurses abzumelden. Dies können sowohl Bewertungen als auch Inhalte zu den Themen, Gruppen und Foren sein.
Schauen Sie sich gerne auch unser Video-Tutorial „Studierende zurücksetzen“ an.
Inaktive abmelden
Seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es noch wichtiger geworden, die Teilnehmenden eines Kurses zu begrenzen. Sie können diese vom System automatisch nach längerer Inaktivität abmelden lassen. Die Funktion nennt sich Inaktive abmelden und legt einen Zeitraum fest; standardmäßig ist dieser auf 90 Tage festgelegt.
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