Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Kennzeichen und rechtliche Rahmenbedingungen

Kennzeichen

  • Schriftliche Prüfungsverfahren, die über Moodle-Exam abgewickelt werden, sind entweder Prüfungsverfahren mit Test/Aufgabe oder Einreichungen von Studien-, Projekt- und Hausarbeiten. Das Format der "Speed-Hausarbeiten" entfällt ab dem SoSe 2021.
  • Für die Einreichung von Studien-, Projekt- und Hausarbeiten empfehlen wir aufgrund der höheren Sicherheit die Durchführung im Prüfungs-Moodle (https://moodle-exam.hsnr.de).
  • Dazu wird für jede Einreichung ein separater Prüfungskurs eingerichtet, in den die Prüflinge vom Fachbereich eingeschrieben werden.

Erklärungen vor Prüfungsbeginn

Sobald die Prüflinge den Prüfungskurs betreten, geben Sie zwei Bestätigungen ab. Die Aufgabenstellungen können erst dann bearbeitet werden, wenn die beiden Bestätigungen vorgenommen wurden und wenn der Bearbeitungszeitraum beginnt. Die zu bestätigenden Texte finden Sie im nachfolgenden Dokument:


Expand
titleBestätigung I und II für Einrichungen von Studien-, Projekt- und Hausarbeiten

Bestätigung I

Rechtsfolgen einer Täuschung/eines Täuschungsversuchs bei der Einreichung von Studien-, Projekt- und Hausarbeiten

  1. Prüfungsrechtlich
    Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet (einschlägige Prüfungsordnung).
  2. Ordnungswidrigkeitenrechtlich
    Wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelungeiner Prüfungsordnung verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 63 Abs. 5 S. 2ff Hochschulgesetz NRW).
  3. Einschreibungsrechtlich
    Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schweren Täuschungsversuchs kann der Prüfling exmatrikuliert werden (§ 63 Abs. 5 S. 6 Hochschulgesetz NRW).

    ICH BESTÄTIGE DIE KENNTNISNAHME

Bestätigung II

Mir ist bekannt, dass es sich um eine Täuschungshandlung handelt, wenn ich diese Prüfungsleistung nicht selbstständig anfertige, andere als die zugelassenen Hilfsmittel benutze oder andere als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen verwende.

JA

Prüfungsplanung


Prüfungskurs anlegen und voreinstellen

...