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Sobald die Prüflinge den Prüfungskurs betreten, geben Sie zwei Bestätigungen ab. Die Aufgabenstellungen können erst dann bearbeitet werden, wenn die beiden Bestätigungen vorgenommen wurden und wenn der Bearbeitungszeitraum beginnt. Die zu bestätigenden Texte finden Sie im nachfolgenden DokumentAbsatz:
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title | Bestätigung I und II für Einrichungen von Studien-, Projekt- und Hausarbeiten |
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Bestätigung I Rechtsfolgen einer Täuschung/eines Täuschungsversuchs bei der Einreichung von Studien-, Projekt- und Hausarbeiten - Prüfungsrechtlich
Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet (einschlägige Prüfungsordnung). - Ordnungswidrigkeitenrechtlich
Wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelungeiner Prüfungsordnung verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 63 Abs. 5 S. 2ff Hochschulgesetz NRW). - Einschreibungsrechtlich
Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schweren Täuschungsversuchs kann der Prüfling exmatrikuliert werden (§ 63 Abs. 5 S. 6 Hochschulgesetz NRW).
ICH BESTÄTIGE DIE KENNTNISNAHME
Bestätigung II Mir ist bekannt, dass es sich um eine Täuschungshandlung handelt, wenn ich diese Prüfungsleistung nicht selbstständig anfertige, andere als die zugelassenen Hilfsmittel benutze oder andere als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen verwende.
JA |
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