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Comment: Kurse, die unter den § 2 der Moodle-Nutzungsordnung fallen (insbesondere Kurse für die Auswahl der Studienbewerbenden ab deren Bewerbung) dürfen nur nach Absprache mit dem eLearning-Team angelegt werden.

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Der Verwendungszweck und die zulässigen Formen der Nutzung leiten sich aus den Nutzungszwecken der Moodle-Kurse ab und dienen in der Regel der Unterstützung von Studium und Lehre (vgl. Moodle-Nutzungsordnung). In Moodle-Exam sind die Möglichkeiten aufgrund des Zwecks „Prüfungsverfahren“ eingeschränkt.

Kurse, die unter den § 2 der Moodle-Nutzungsordnung fallen (insbesondere Kurse für die Auswahl der Studienbewerbenden ab deren Bewerbung) dürfen nur nach Absprache mit dem eLearning-Team angelegt werden.

Die Datenschutzinformation von Moodle informiert über die Verarbeitung und Löschung von Daten, die mit den verschiedenen Aktivitäten und Materialien in den Moodle-Kursen, den Kommunikationsmöglichkeiten oder beispielsweise der freiwilligen Einträge in Profilen entstehen.

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