Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.
Comment: 180 Tage geändert

...

Seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es noch wichtiger geworden, die Teilnehmenden eines Kurses zu begrenzen. Sie können diese vom System automatisch nach längerer Inaktivität abmelden lassen. Die Funktion nennt sich Inaktive abmelden und legt einen Zeitraum fest; standardmäßig ist dieser auf 180 Tage eingestellt (bis Oktober 2024 90 Tage festgelegt) und kann von Kursverantwortlichen geändert werden.

Sie finden die Funktion in der Einschreibemethode Selbsteinschreibung (Studierende).

...

Wenn Sie hier eine Auswahl unter Inaktive abmelden treffen treffen, werden inaktive Studierende standardmäßig nach 90 Tagen 180 Tagen (bis Oktober 2024 90 Tage) automatisch gelöscht. Die Anzahl der Tage kann auch verändert werden.

...