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Erklärungen vor Prüfungsbeginn

Auf Moodle-Exam müssen Prüflinge eine Erklärung abgeben bevor die Prüfung beginnen kann. Vor Prüfungsbeginng Sobald die Prüflinge den Prüfungskurs betreten, geben Sie zwei Bestätigungen ab. Die Aufgabenstellungen können erst dann bearbeitet werden, wenn die beiden Bestätigungen vorgenommen wurden und wenn der Bearbeitungszeitraum beginnt. Diese Bestätigungen wurden mit dem Dezernat IV Studierendenservice und akademische Angelegenheiten abgestimmt und sind Bestandteil der Musterkurse, die den Fachbereichen zur Verfügung gestellt werden.

Bestätigung I

Rechtsfolgen einer Täuschung/eines Täuschungsversuchs bei der Erbringung von Prüfungsverfahren mit Test/Aufgabe

1.Prüfungsrechtlich
Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet (einschlägige Prüfungsordnung).

2.Ordnungswidrigkeitenrechtlich
Wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Prüfungsordnung verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 63 Abs. 5 S. 2ff Hochschulgesetz NRW).

3.Einschreibungsrechtlich
Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schweren Täuschungsversuchs kann der Prüfling exmatrikuliert werden (§ 63 Abs. 5 S. 6 Hochschulgesetz NRW).

ICH BESTÄTIGE DIE KENNTNISNAHME  

Bestätigung II

Mir ist bekannt, dass es sich um eine Täuschungshandlung handelt, wenn ich diese Prüfungsleistung nicht selbstständig anfertige, andere als die zugelassenen Hilfsmittel benutze oder andere als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen verwende.

JA

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