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Allgemein

Zoom ist ein Videokonferenzdienst, der für verschiedene Anwendungsbereiche wie virtuelle Teamarbeit, Online-Vorlesungen und Meetings eingesetzt werden kann. Für die Nutzung von Zoom wird ein Computer mit Mikrofon und Webcam oder ein aktuelles Smartphone oder Tablet benötigt.

Einsatzszenarien

Zoom eignet sich für Online-Vorlesungen, Seminare und Meetings, da es Echtzeitkommunikation über Video, Audio oder beides ermöglicht. Die Plattform bietet Funktionen wie Bildschirmfreigaben, ein digitales Whiteboard und Chat.

Mit der Bildschirmfreigabe können Präsentationen und Dokumente in Echtzeit präsentiert und gemeinsam bearbeitet werden. Zudem können Umfragen mit Single oder Multiple Choice Fragen oder eine Rangfolge erstellt werden. Diese Funktionen tragen zu einer interaktiven Lern- und Arbeitsumgebung bei, in der Lehrende und Lernende zusammenarbeiten können.

Die Chat-Funktion unterstützt den Austausch von Nachrichten in öffentlichen und privaten Gesprächen. Breakout-Räume erlauben die Bildung kleinerer Arbeitsgruppen innerhalb eines größeren Meetings, um gezielt an Aufgaben oder Diskussionen zu arbeiten.

Handhabung

Um Zoom-Meetings anzulegen und persönliche Einstellungen vorzunehmen müssen Sie Sich an Ihrem persönlichen Zoom-Konto anmelden. Zur Weboberfläche gelangen Sie über https://hs-niederrhein.zoom.us/. Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem Hochschulaccount. Alternativ können Sie den lokalen Client von Zoom beziehen. Dort melden Sie sich unter Angabe der Domain "hs-niederrhein" per SSO an.

Anleitungen und Kontakt

Zoom bietet eine Vielzahl von Einstellungen und Funktionen. Im Folgenden wird die Erstellung und Teilnahme an einem Zoom-Meeting kurz erklärt. Weitere Anleitungen sind auf der Zoom Homepage verfügbar.

An Zoom-Meeting teilnehmen

Für jedes Zoom-Meeting besteht ein Link, den Sie von der Person erhalten, die das Meeting einrichtet.  Studierende erhalten den Link entweder von dem jeweiligen Lehrenden oder finden ihn im entsprechenden Moodle-Kurs. Studierende können Zoom auch für Lerngruppen, studentische Projekte oder Tutorien nutzen.

Klicken Sie als Teilnehmende:r auf den Link und bestätigen Sie mit "Link öffnen", wenn sich das Fenster „Anwendung starten öffnet. Bei einer erstmaligen Nutzung von Zoom, werden Sie zunächst dazu angeleitet die Zoom-App zu installieren. Wenn die Zoom-Teilnahme passwortgeschützt ist, werden Sie nun nach dem Passwort gefragt – geben Sie das Passwort ein und bestätigen Sie mittels "Dem Meeting beitreten". Wählen Sie im folgenden Fenster, ob Sie dem Meeting mit oder ohne Bild beitreten möchten. In der Regel müssen Sie sich für die Teilnahme an einem Meeting nicht bei Zoom anmelden.

Alternativ wird der Zoom Desktop Client geöffnet. Nach dem Einloggen wird das Symbol Beitreten ausgewählt. Die vom Meeting-Host bereitgestellte Meeting-ID wird eingegeben, gefolgt von der Eingabe des Kenncodes des Meetings, falls erforderlich. Mit einem Klick auf Teilnehmen wird dem Meeting oder, falls vom Host aktiviert, dem Warteraum beigetreten.

FAQs: Teilnahme an einem Zoom-Meeting

Melden Sie sich über die URL https://hs-niederrhein.zoom.us mit Ihrem Hochschulaccount an. An anderen Stellen, z.B. auf der Zoom-Webseite oder in der App wählen Sie bitte den Punkt „Per SSO anmelden“ und geben die Organisationsdomain „hs-niederrhein“ ein. Sie werden dann auf die Anmeldeseite der Hochschule weitergeleitet und können sich mit Ihrer Hochschulkennung anmelden. Eine direkte Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort ist nicht möglich.

Nein, da Sie sich über die oben genannter URL anmelden müssen, ist keine Übertragung möglich.

Je nach Konfiguration, müssen Sie für die erstmalige Teilnahme an einem Zoom-Meeting eine Datei, welche die Zoom-App beinhaltet, herunterladen. Bestätigen Sie also den Download und öffnen Sie die Datei per Doppelklick. Danach folgen Sie den Schritten, wie in der obigen Frage erklärt.

Am unteren Rand des Videofensters finden Sie verschiedene Icons. Links in der Leiste können Sie über das Audio- oder Videosymbol Ihre Sound- und Bildübertragung an- und ausschalten. Beide Icons besitzen einen kleinen nach oben gerichteten Pfeil mit dem Sie weitere Optionen aufrufen können, um Ihre Video- und Audioeinstellungen zu bearbeiten.

Ja, in der unteren Iconleiste finden Sie mittig das Icon "Chat" mit dem Sie das Chatfenster öffnen können.

Wenn Sie einem Meeting beitreten und nicht ‚‚An Audio immer per Computer teilnehmen‘‘ ausgewählt haben, wird eine Eingabeaufforderung angezeigt. Klicken Sie dort auf „Mikrofon und Lautsprecher des Computers testen“, um in Ihre Audioeinstellungen zu gelangen. Befinden Sie sich schon in einem Meeting, so klicken Sie auf den nach oben zeigenden Pfeil neben „Stummschaltung“ und gelangen so in Ihre Audioeinstellungen. In den Einstellungen können Sie nun Lautsprecher und Mikrofon testen. Sollte die Audioqualität Ihres internen Mikrofons nicht ausreichen, nutzen Sie ggf. ein Headset. Wenn Sie gar nicht zu hören sind, überprüfen Sie, ob Ihr Mikrofon stumm geschaltet ist.

Ja, wenn Sie den für das Zoom-Meeting bereitgestellten Link anklicken, werden Sie auf die Zoom-Webseite weitergeleitet. Sie werden dort aufgefordert eine Datei herunterzuladen, wenn Sie das nicht möchten oder können, klicken Sie den blau hinterlegten Link "treten Sie über Ihren Browser bei" an. Geben Sie ihren Namen an und treten Sie dem Meeting bei.

Die mobile App erhalten Sie wie üblich in den Appstores von Google (Play Store) bzw. Apple. Den Desktop-Client können Sie sich für Windows, Mac und Linux hier herunterladen: https://zoom.us/download

Ja, Sie können unter https://www.zoom.us/test ein Testmeeting durchführen. Gehen Sie zur Teilnahme am Testmeeting, wie in Frage 1 beschrieben vor. Wenn Sie weitere Teilnehmer einladen möchten, klicken Sie auf das kleine Ausrufezeichen oben links im Fenster, hier können Sie nun den "Einladungslink" einsehen und verschicken.

Für eine erfolgreiche Lehre ist ein offener Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden von Vorteil. In digitalen Vorlesungen über Zoom ist es daher oftmals angenehmer, wenn Lehrende auch die Teilnehmenden der Vorlesung sehen können, denn deren Reaktionen und Ausdrücke können Einfluss auf den Vorlesungsverlauf nehmen. Möchten Sie als Teilnehmender jedoch nicht einen Einblick in Ihre privaten Räumlichkeiten geben, so empfiehlt es sich, einen virtuellen Hintergrund zu verwenden. Mit der virtuellen Hintergrundfunktion können Sie während eines Zoom-Meetings ein Bild als Ihren Hintergrund einblenden. Möchten Sie einen Hintergrund einrichten, bevor ein Meeting startet, so gehen Sie wie folgt vor: Starten Sie die Zoom-Anwendung und klicken Sie auf „Einstellungen“ (Zahnrad-Symbol). Wählen Sie dann die Registrierkarte „Virtueller Hintergrund“ und suchen Sie sich einen Hintergrund aus. Alternativ können Sie auch einen eigenen Hintergrund hochladen. Befinden Sie sich schon im Meeting und möchten nachträglich einen virtuellen Hintergrund einrichten, so klicken Sie auf den nach oben zeigenden Pfeil neben „Video Starten/Beenden“ und wählen dann die Option „Virtuellen Hintergrund auswählen“.

Testen Sie Ihr Video vor einem Meeting: Klicken Sie in Zoom auf Ihr Profilbild und dann auf „Einstellungen“. Wählen Sie dann die Option „Video“. Ihnen wird nun die Vorschau Ihrer Kamera angezeigt und Sie können Ihre Einstellungen überprüfen, ggf. auch eine andere Kamera auswählen. Befinden Sie sich schon im Meeting, klicken Sie auf den nach oben zeigenden Pfeil neben „Video beenden“ und wählen „Videoeinstellungen“. Sollte Ihre Kamera weiterhin nicht funktionieren, empfiehlt es sich, auf die neueste Version zu updaten oder die Anwendung neu zu installieren.
Bei Verbindungsproblemen kann es ausnahmsweise sinnvoll sein, auf das Video zu verzichten, um Bandbreite zu verringern. Alternativ können Sie in diesen Fällen in Zoom ein Profilbild hinterlegen. Sie haben die Möglichkeit ein Profilbild einzurichten, wenn Sie ein Zoom-Konto angelegt haben. Um auf Ihr Zoom-Profil zuzugreifen, melden Sie sich beim Zoom-Webportal an und klicken auf „Profil“. Klicken Sie unter dem Profilbild-Icon auf „Ändern, um Ihr Profilbild hinzuzufügen. Sie können Ihr Profilbild auch löschen, indem Sie auf „Löschen klicken

Zoom-Meeting planen

Um ein Zoom-Meeting zu planen, wird nach dem Einloggen die Option Meeting planen ausgewählt. Es folgt die Eingabe eines Themas für das Meeting sowie die Anpassung von Datum und Uhrzeit.Eine Meeting-ID wird ausgewählt, wobei empfohlen wird, die Option Automatisch erzeugen zu wählen, um eine eindeutige ID für das Meeting zu erhalten. Die Sicherheitsoptionen, wie Warteraum, Passcodes und Authentifizierungsanforderungen, können hier angepasst werden.Die Planung des Meetings wird durch einen Klick auf Speichern abgeschlossen.

FAQs: Planung eines Zoom-Meetings

Zoom-Meetings können sowohl von Lehrenden und Beschäftigten für Lehrveranstaltungen und Arbeitstreffen als auch von Studierenden für Lerngruppen und Projekte oder ähnliches genutzt werden. Außerdem werden viele Tutorien mit Zoom durchgeführt.

Nein, Sie können Zoom nutzen, sobald Sie einen Hochschulaccount besitzen.

Über die URL https://hs-niederrhein.zoom.us/ können Sie Meetings starten. Klicken Sie dafür auf den Button "Veranstalter". Im folgenden Fenster loggen Sie sich mit Ihrem Hochschulaccount ein. Klicken Sie nun auf "Link öffnen", falls sich das "Anwendung starten"-Fenster öffnet. Bestätigen Sie als nächstes "Per Computer dem Audio beitreten".

Die erweiterten Einstellungsmöglichkeiten stehen Ihnen ausschließlich nach dem Login im Webbrowser zur Verfügung. Klicken Sie dort links auf "Einstellungen" und wählen Sie im Anschluss unter "Meeting" Ihre gewünschten Einstellungen aus.

Öffnen Sie https://hs-niederrhein.zoom.us/. Wählen Sie hier "Anmelden" und loggen Sie sich mit Ihrem Hochschulaccount ein. In der linken Spalte wählen Sie die Einstellungen aus und finden die Option für Warteraumvideos im Reiter Meeting unter Sicherheit – Warteraumoptionen – Warteraumanpassung. Dort wählen Sie die Option „ein Video“ aus und laden das Video hoch, das Sie zuvor aus dem CD Portal der Hochschule heruntergeladen haben: https://intern.hs-niederrhein.de/corporate-design/#c5863.

Bevor Sie Ihren Meeting-Chat manuell speichern können, müssen die Einstellung Chat und das Kontrollkästchen "Benutzern das Speichern von Chats aus dem Meeting gestatten" aktiviert sein. Während des Meetings können Teilnehmende unten im Chat-Fenster auf die drei ... im Chat-Menü klicken und anschließend auf "Chat speichern" klicken.

Oben links im Videofenster finden Sie einen kleinen Button mit Ausrufezeichen. Nach Klick auf den Button wird Ihnen die URL der Sitzung angezeigt und Sie können diese an weitere Teilnehmende verschicken.

Die Teilnehmenden benötigen entweder die Kombination aus Meeting-ID und Meeting-Passwort oder alternativ den Einladungslink per URL. Zoom generiert für Sie automatisch eine Einladung, welche Sie kopieren- und an anderer Stelle einfügen können. Diese Daten können Sie per E-Mail, in Ihrem Moodle-Kurs oder auf einem anderen Wege bereitstellen.​

Öffnen Sie https://hs-niederrhein.zoom.us/. Wählen Sie hier "Anmelden" und loggen Sie sich mit Ihrem Hochschulaccount ein. Im folgenden Fenster finden Sie nun oben rechts die Option "Ein Meeting planen". Hier können Sie nun Datum, Zeit und Dauer des Meetings einstellen, sowie ein Passwort zur Teilnahme vergeben. Klicken Sie "Speichern". Abschließend können Sie die URL des Meetings kopieren oder direkt verschicken ("Die Einladung kopieren").

Öffnen Sie https://hs-niederrhein.zoom.us/. Wählen Sie hier "Anmelden" und loggen Sie sich mit Ihrem Hochschulaccount ein. Im folgenden Fenster finden Sie nun oben rechts die Option "Ein Meeting planen". Hier können Sie neben der Uhrzeit und dem Datum auch die Option „Wiederkehrendes Meeting“ anwählen. Wählen Sie hier bei „Wiederkehr“ die Option „Wöchentlich“ und geben Sie neben der Häufigkeit auch den gewünschten Wochentag an. Schließlich können Sie die Wiederholung entweder ab einem Tag oder nach der Anzahl von gewünschten Wochen (Ereignisse) beenden. Das Zoom-Meeting wird nun jede Woche mit demselben Einladungslink und denselben Einstellungen für Sie geplant.

In der unteren Iconleiste im Videofenster finden Sie das "Teilnehmer"-Icon, was die Namen der Teilnehmenden einblendet. Klicken Sie auf den Button „Mehr“ neben einem der Teilnehmenden. Im folgenden Menü können Sie nun „Host erstellen“ auswählen.  Alternativ können Sie Teilnehmenden auch die Rolle „Co-Moderator“ geben.

Klicken Sie dafür in der unteren Iconleiste auf das Icon "Bildschirm freigeben" und wählen Sie anschließend das Fenster, dass freigegeben werden soll. Weitere Möglichkeiten, die Zoom bietet, finden Sie in diesem PDF. Tipps und Tricks für ein erfolgreiches Meeting finden Sie hier.

Die Funktion "Breakout-Raum" ermöglicht es, ein Zoom-Meeting in verschiedene separate Sitzungen aufzuteilen. Aktivieren Sie dafür zuerst die Funktion in den Zoom-Einstellungen unter "In Meeting (Erweitert)". Danach können Sie als Host in der unteren Menüleiste den Button "Breakout Session" auswählen und so Räume erstellen sowie Teilnehmende zuweisen. Weitere Infos.


Datenschutz und Nutzungsbedingungen

Stand: 08. April 2020
Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DS-GVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten


Im Zusammenhang mit der Nutzung des Videokonferenzdienstes der Firma ZOOM Video Communications, Inc. (ZOOM) zur Unterstützung der Arbeit im Home-Office und als Mittel zur Durchführung der Online-Lehre werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:


1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Hochschule Niederrhein – University of Applied Scienes
gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Herrn Dr. Thomas Grünewald
Reinarzstraße 49
47805 Krefeld
Telefon: +49 (0)2151 822-0
Telefax: +49 (0)2151 822-3998
E-Mail: webmaster(at)hs-niederrhein.de


2. Datenschutzbeauftragter
Hochschule Niederrhein – University of Applied Sciences
Prof. Dr. Michael Els
Hochschulinterner Datenschutzbeauftragter
Reinarzstraße 49
47805 Krefeld
E-Mail: Michael.Els(at)hs-niederrhein.de


3. Datenschutzaufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen:
Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationssicherheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 38424-0
Telefax: +49 (0)211 38424-10
E-Mail: poststelle(at)ldi.nrw.de


4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
ZOOM wird in der Verwaltung, Lehre und Forschung als Hilfsmittel verwendet, um Videokonferenzen und -besprechungen, interaktive Online-Kurse, Online-Meetings und Webinare durchzuführen und den Forschungsbetrieb zu unterstützten. Dies umfasst die Nutzung der lizensierten Produkte und Services, die Bereitstellung von Updates, Gewährleistung der Informationssicherheit sowie technischen und kundenbezogenen Support. Eine Datenverarbeitung zu anderen als zu den genannten bzw. gesetzlich zu gelassenen Zwecken erfolgt nicht.
Eine Nutzung von ZOOM zu privaten Zwecken im Rahmen der zur Verfügung gestellten Li zenz ist nicht zulässig.


5. Empfänger von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von ZOOM verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur
Weitergabe bestimmt sind. Der Anbieter von ZOOM sowie etwaige Subauftragnehmer erhalten notwendigerweise Kenntnis von den verarbeiteten Daten, soweit dies im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrages bzw. etwaiger Vertragsverhältnisse mit Subauftragnehmern erforderlich bzw. vorgesehen ist.


6. Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Es werden nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die durch Sie zur Verfügung gestellt werden oder die der Hochschule Niederrein im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben in zulässiger Weise bekannt geworden sind. Um ZOOM nutzen zu können, werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet:
• Nachname
• Vorname
• E-Mail-Adresse der Hochschule Niederrhein (@hs-niederrhein.de; @stud.hn.de)
Im Rahmen der Nutzung können durch ZOOM weitere personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies ist abhängig von den jeweils gewählten Einstellungen und den im Rahmen der Nutzung verwendeten Inhalten.
Angaben zum Benutzer:
Vorname, Nachname, Telefon (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (wenn Single-Sign-On nicht verwendet wird), Profilbild (optional), Abteilung (optional)
Meeting-Metadaten
Thema, Beschreibung (optional), Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte/Hardware-Informationen
Aufzeichnungen (optional)
MP4-Datei aller Video-, Audio- und Präsentationsaufnahmen, M4A-Datei aller Audioaufnahmen, Textdatei des Online-Meeting-Chats
Bei Einwahl per Telefon
Angaben zur eingehenden Rufnummer, Ländername, Start- und Echtzeit. Ggf. können weitere Verbindungsdaten wie z.B. die IP-Adresse des Gerätes gespeichert werden.


7. Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland
Ihre personenbezogenen Daten werden zu den oben genannten Zwecken verarbeitet und hierzu an ZOOM weitergeleitet. ZOOM Video Communication, Inc. ist ein amerikanisches
Unternehmen mit Hauptsitz in San Jose, Kalifornien/USA. Die Datenverarbeitung findet insofern in einem Drittland statt. Mit ZOOM wurde gemäß Art. 28 DS-GVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Darüber hinaus wird ein angemessenes Datenschutzniveau durch den Abschluss der sogenannten EU-Standarddatenschutzklauseln erreicht, die die Hochschule Niederrhein mit ZOOM abgeschlossen hat. ZOOM erfüllt darüber hinaus auch die datenschutzrechtlichen Garantien gemäß Art. 44ff. DS-GVO, da es dem EU-US-Privacy-Shield beigetreten ist. ZOOM setzt bei der Erbringung seines Dienstes seinerseits Unterauftragsverarbeiter ein. Bei deren Einsatz gilt das dasselbe Datenschutzniveau, wie das mit ZOOM vertraglich vereinbarte. Die aktuelle Liste der von ZOOM eingesetzten Unterauftragsverarbeitern finden Sie unter folgendem Link: https://zoom.us/subprocessors (externer Link)


8. Datenschutzkonfigurationen in ZOOM
Um einen bestmöglichen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu erreichen, wurden datenschutzfreundliche Voreinstellungen vorgenommen. Hierdurch soll erreicht werden, dass nur ein Minimum an Daten übertragen und gespeichert wird. Im Einzelnen wurden folgende Voreinstellungen vorgenommen:
• Aufmerksamkeitstracking: Die Funktion „Aufmerksamkeitsüberwachung“ ist deaktiviert.
• Verschlüsselung: Alle Audio- und Videostreams werden einfach verschlüsselt. Für den Chat ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aktiviert, so dass Dritte keinen Zugang zu den Inhalten erlangen können. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dennoch keine personenbezogenen Details oder andere sensible Daten preisgegeben werden.
• „ZOOM-Bombing“: Angreifern ist es möglich automatisiert Meeting-IDs zu generieren. Dadurch erhalten die Angreifer einen Zugriff auf öffentliche ZOOM-Meetings. Aus diesem Grund wird für alle Meetings ein Passwort gesetzt. Die Möglichkeit zur Erstellung passwortfreier Meetings ist deaktiviert.
• Speicherung von Meeting-Inhalten: Grundsätzlich können Meetings aufgezeichnet und lokal auf einem Computer oder in der ZOOM-Cloud gespeichert werden. Die Möglichkeit zur automatisierten Aufzeichnung ist deaktiviert.


9. Nutzungshinweis zu sensiblen Daten
Über diesen Dienst sollen grundsätzlich keine Inhalte ausgetauscht werden, die einen hohen Schutzbedarf haben. Alle Nutzer werden daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Audio- und Videostreamdienste von ZOOM nicht für Bewerbungsverfahren, Mitarbeitergespräche und Personalangelegenheiten genutzt werden dürfen. Darüber hinaus dürfen die Dienste auch nicht dafür genutzt werden, sensible Daten wie beispielsweise Gesundheitsdaten zu übermitteln.


10. Dauer der Speicherung
Durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind die Dienste so voreingestellt, dass keine Kommunikationsinhalte gespeichert werden. Alle anderen personenbezogenen Daten werden von ZOOM aus Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DS-GVO so lange gespeichert, wie dies zur Erbringung der technischen Leistung und ihrer Abrechnung erforderlich ist.


11. Rechte der betroffenen Personen
Die folgende Auflistung umfasst alle Rechte der Betroffenen nach der DS-GVO. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, sind Sie Betroffener im Sinne der DS-GVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:


• Auskunftsrecht, Art. 15 DS-GVO
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.


Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung
unterrichtet zu werden. Dieses Auskunftsrecht kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung der Forschungs- oder Statistikzwecke unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder Statistikzwecke notwendig ist.


• Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigungunverzüglich vorzunehmen. Ihr Recht auf Berichtigung kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung der Forschungs- oder Statistikzwecke unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungsoder Statistikzwecke notwendig ist.


• Recht auf Löschung Art. 17 DS-GVO
1) Löschungspflicht
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden
Gründe zutrifft:
(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.


2) Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.


3) Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist,
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt odern in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen
wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht fest steht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen. Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird. Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung der Forschungs- oder Statistikzwecke unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder Statistikzwecke notwendig ist.


• Rech auf Unterrichtung, Art. 19 DS-GVO
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.


• Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt wer den.Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.


• Widerspruchsrecht, Art. 21 DS-GVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. Sie haben auch das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, bei der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgt, dieser zu widersprechen. Ihr Widerspruchsrecht kann insoweit beschränkt werden, als es voraussichtlich die Verwirklichung der Forschungs- oder Statistikzwecke unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt und die Beschränkung für die Erfüllung der Forschungs- oder
Statistikzwecke notwendig ist.


• Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Art. 22 DSGVO
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt. Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.


12. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwil-
ligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.


13. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung er Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde, einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DS-GVO.

Für die Hochschule Niederrhein ist die oben genannte Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig.


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